Gut vorbereitet auf NIS-2 – so gelingt es Ihrem Unternehmen
Die NIS-2-Richtlinie der EU wird in Deutschland durch das NIS2UmsuCG umgesetzt – und betrifft voraussichtlich rund 30.000 Unternehmen. Viele stellen sich jetzt die Frage: Sind wir betroffen? Und was bedeutet das für uns konkret?
Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick und begleiten Sie sicher durch alle notwendigen Schritte.
Was bedeutet NIS-2 für Ihr Unternehmen?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der IT- und Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, ihre IT-Systeme besser zu schützen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen strukturiert umzusetzen.
Ziel von NIS-2 ist es, kritische und wichtige Unternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, Systemausfälle und Datenverluste zu machen – und so die digitale Infrastruktur in Europa insgesamt zu stärken.
Betroffen sind deutlich mehr Unternehmen als bisher: Neben kritischen Infrastrukturen zählen nun auch viele mittelständische Unternehmen aus Bereichen wie IT-Dienstleistungen, Industrie, Energie, Gesundheitswesen oder Verwaltung dazu.
Sind Sie von NIS-2 betroffen?
Sie müssen sich nicht durch Gesetzestexte arbeiten – das BSI stellt ein offizielles Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit, das Sie in wenigen Fragen durch den Prozess führt.
Wir unterstützen Sie gerne:
- Bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist.
- Bei der Beantwortung von Kunden- oder Partneranfragen zu Sicherheitsmaßnahmen, Nachweisen oder Zertifikaten.
- Bei der Vorbereitung auf kommende Anforderungen.
Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes beim BSI registrieren – bei Versäumnis können Sanktionen folgen.
Für die Registrierung müssen Sie noch keine konkreten Maßnahmen nachweisen, aber folgende Punkte vorbereiten:
- Ihre Einstufung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
- Nennung Ihrer Sektoren und ggf. Branchen, in denen Sie tätig sind
- Prüfung, ob weitere Aufsichtsbehörden für Sie zuständig sind (z. B. BNetzA)
- Benennung einer Kontaktstelle in Ihrem Unternehmen
- Übermittlung Ihrer öffentlichen IP-Adressbereiche
Für Unternehmen in regulierten Branchen (z. B. Telekommunikation) können zusätzliche Meldepflichten gelten.
Aktuell kann die Registrierung über das MIP-Portal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen.
Starten Sie jetzt mit der Vorbereitung auf NIS-2! Wenn Ihr Unternehmen die Betroffenheitskriterien erfüllt, können Sie sofort mit den nächsten Schritten loslegen.
Wie wir Sie gemeinsam mit Kelobit IT-Experts unterstützen
Auch wenn wir selbst keine NIS-2-Beratungsleistungen anbieten, stehen wir Ihnen als erster Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Die fachliche Begleitung übernimmt unser Partnerunternehmen Kelobit IT-Experts, das sich seit Jahren auf IT-Sicherheit, Compliance und technische Schutzmaßnahmen spezialisiert hat.
Gemeinsam unterstützen wir Sie bei:
- Prüfung Ihrer Betroffenheit (über Kelobit IT-Experts)
- Verständlicher Aufbereitung Ihrer individuellen Anforderungen
- Planung konkreter Sicherheitsmaßnahmen
- Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (durch Kelobit IT-Experts)
- Erstellung professioneller Dokumentation für Behörden, Kunden oder Partner
Sie profitieren damit von einer schnellen Kontaktaufnahme über uns – und gleichzeitig vom Fachwissen eines IT-Security-Experten direkt bei uns im Haus.